Wir stehen für ein kindgerechtes, jugend-, familienfreundliches Wettstetten und Echenzell
- Errichtung eines Hortes
Damit wird die qualifizierte Ganztagsbetreuung für über 100 Grundschulkinder geschaffen.
Zur Erfüllung der zukünftigen gesetzgeberischen Vorgaben wird auf dem Schulgelände ein Hort mit einer Nutzfläche von mindestens 654 m² errichtet.
Auf die Ganztagsbetreuung von Grundschulkindern wird es bis spätestens 2025 einen Rechtsanspruch geben. Da der Gesetzgeber hier eine qualifizierte Betreuung fordert, es bislang aber nicht klar ist, welche qualitativen Voraussetzungen letztendlich erfüllt werden müssen, ist man nach Empfehlung des zuständigen Leiters des Referates „Ganztagsschule, Mittagsbetreuung“ im Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus, Michael Rißmann, mit dem Hort auf jeden Fall auf der sicheren Seite.
Für die Kinder, die einer Ganztagesbetreuung nicht bedürfen, wird eine Mittagsbetreuungsgruppe bis 14 Uhr angeboten werden.
Mittlerweile gibt es auch ein Pilotprojekt für einen neuen Berufszweig der Fachkraft für die Ganztagsbetreuung von Grundschulkindern, nachdem die notwendigen Erzieherinnen und Erzieher auf dem Arbeitsmarkt nicht verfügbar sind.
Ein Träger für den Hort wurde auch bereits vom Gemeinderat bestimmt.
- Errichtung eines neuen Jugendtreffs
Neben dem Hortgebäude wird ein neues Jugendtreffgebäude errichtet.
Jugendtreffleitung und die Jugendlichen sind und werden in die Planung mit eingebunden.
Der Jugendtreff befindet sich derzeit in Räumlichkeiten des gemeindlichen Kindergartens Regenbogenland. Diese waren nachträglich zum Jugendtreff umgestaltet worden.
Mit dem neuen Jugendtreffgebäude soll den Jugendlichen räumlich ein nach den Anforderungen für den Jugendtreff gestaltetes Gebäude zur Verfügung stehen. Gleichzeitig wird die angespannte Raumsituation im Kindergarten verbessert.
- Zusätzliche Räume im „Regenbogenland“
Durch die Verlagerung des Jugendtreffs in ein neues Gebäude werden zusätzliche Räume im gemeindlichen Kindergarten „Regenbogenland“ für die Kinder frei.
Auch ein Anbau an das bestehende Gebäude stellt eine weitere Möglichkeit dar.
Der gemeindliche Kindergarten ist über 40 Jahre alt. In den letzten beiden Jahren wurde die Akustik durch Einbringung von Akustikdecken in die Gruppenräume verbessert.
Trotz der durch den mit Fertigstellung des neuen Jugendtreffgebäudes zu erwartenden Entspannung der Raumsituation ist auch im Hinblick auf die weiteren Entwicklungen neuer Betreuungskonzepte die bauliche Erweiterung des Kindergartens ins Auge zu fassen.
Eine Aufstockung scheitert an der Belichtung durch Tageslicht mittels Oberlichte und an den statischen Gegebenheiten.
- Spielplätze für Kinder und Jugendliche
Die bestehenden Kinderspielplätze und Freizeitanlagen werden regelmäßig aktualisiert und bei Bedarf neue geschaffen.
Dem wird Rechnung getragen auf den vorhandenen Spielplätzen, der Skateranlage, dem Beachvolleyballplatz und mit der in Zusammenarbeit mit der Fußballabteilung des Sportvereins begonnenen Anlage eines Bolzplatzes.
Auch zukünftig sind sich bietende Gelegenheiten, solche Flächen zu schaffen, wahrzunehmen.
- Neue Bauplätze für junge Familien in Echenzell
In Echenzell gibt es immer mehr junge Leute und Familien, die sich ein Eigenheim schaffen wollen in dem Ort, in dem sie aufgewachsen sind.
Für diese sollen in Echenzell die dazu nötigen Bauplätze geschaffen werden.
Hierzu sind allerdings diverse rechtliche Hürden zu meistern, um auch diese Baugrundstücke vorwiegend den Echenzeller jungen Familien zukommen zu lassen:
- Zunächst bedarf es einer geeigneten Fläche, die zu sinnvollen Konditionen zur Verfügung gestellt wird, um sie mittels eines Bebauungsplanes zu Bauland zu machen.
- Ferner sieht das Landesentwicklungsprogramm grundsätzlich die Ausweisung nur im Hauptort als zulässig an, lediglich in Ausnahmefällen auch in Ortsteilen.Unter welchen Voraussetzungen diese Ausnahme greift, hat Bürgermeister Gerd Risch mit der zuständigen Regierung von Oberbayern bereits geklärt.
- Das Hauptproblem besteht darin, die Grundstücke den Echenzeller jungen Familien zukommen zu lassen. Das sogenannte Einheimischenmodel ist aufgrund der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes nunmehr dem Baulandmodell gewichen. Hier kann aber nicht völlig ausgeschlossen werden, dass auch Auswärtige ein Grundstück erwerben dürfen, insbesondere weil Echenzell ein Ortsteil von Wettstetten ist und somit die Kriterien für die Auswahl der Erwerber für ganz Wettstetten gelten würde.
- Bürgermeister Risch hat eine Lösung auf der Basis der Ausnahmeregelung des Landesentwicklungsprogramms gefunden. Doch hat das Landratsamt Eichstätt als Rechtsaufsicht hier europarechtliche Bedenken wegen der Niederlassungsfreiheit. Sollten diese zutreffen, liefe allerdings die Regelung des Landesentwicklungsplanes, der bindende Wirkung entfaltet für die Entwicklungen der Kommunen, ins Leere.
Da die Bedenken nicht geteilt werden, hat Bürgermeister Risch diese Rechtsfrage zur Klärung der Regierung von Oberbayern vorgelegt.