- Innenentwicklung

Die vielen nicht bebauten Grundstücke im Innerortsbereich müssen nach und nach einer Bebauung zugeführt werden, um die Ressourcen des Außenbereichs zu schützen (Innen- vor Außenentwicklung). Hierzu gibt es ein breit gefächertes rechtliches Instrumentarium, das es zu nutzen gilt. Zu diesem gehört  ein Konzept, das beispielsweise auf der Basis einer Sanierungssatzung, die es für den Ortskern bereits gibt, realisiert werden soll. Vor allem die Beibehaltung der gewachsenen Strukturen ist dabei als wesentliches Element im Rahmen der Konzepterstellung zu berücksichtigen, um den Charakter Wettstettens nicht zu verändern, sondern den Innerortsbereich so zu gestalten, dass er an Qualität und Attraktivität gewinnt. Dies muss behutsam und mit Bedacht erfolgen, sich gleichzeitig aber am Realisierbaren orientieren und damit nicht Selbstzweck sein.

- Außenentwicklung

Die Erschließung neuer Bauflächen ist zum Ressourcenschutz erst dann vorzunehmen, wenn es auf dem Markt keine bebaubaren Flächen gibt und alle Konzepte zur Vitalisierung unbebauter Flächen im Ort ausgeschöpft wurden. Hierbei ist jeweils die Pflicht zur Bebauung zu statuieren, um den Flächenverbrauch so gering wie möglich zu halten, und die Ausweisung der Flächen am Bedarf zu orientieren.

- Ökologie

Die vorgenannten Maßnahmen müssen den Klimawandel berücksichtigen. Hierzu ist es notwendig, Anreize für ökologisches Bauen zu schaffen. Dazu laufen bereits die Vorbereitungen zu Erstellung eines Energienutzungsplanes für ganz Wettstetten, auf dessen Basis Empfehlungen für Energiesparmaßnahmen erarbeitet werden. Dies gilt auch für bestehende gemeindliche Einrchtungen, die auf wirtschaftlich sinnvolle energetische Einsparpotentiale überprüft werden müssen.

In diesem Jahrsoll bei der Straßenbeleuchtung damit begonnen werden, die stromhungrigsten Lampen mit LED-Köpfen zu versehen und die Straßenbeleuchtung nach und nach auf LED umzustellen.

Bei Neubauten, wie dem Hort, wird bereits statt der möglichen Gasheizung eine Wärmepumpenheizung geplant, die gleichzeitig im Sommer kühlt.

Aber auch konkrete Vorgaben im Rahmen der gemeindlichen Planungshoheit sind zu statuieren, wie z.B. die Verpflichtung von begrünten Dächern bei Flachdachbauweise. Gleichzeitig muss die Gemeinde durch weitere Planungsvorgaben im Bebauungsplan die Nutzung erneuerbarer Energien erleichtern, z.B. indem Festsetzunen von Firstrichtungen die Anbringung und Effizienz von Photovoltaikanlagen begünstigen.

Ebenfalls muss man sich Gedanken über infrastrukturelle Maßnahmen gerade auch im Hinblick auf die Elektromobilität machen.

Gerade letzeres muss aber Wirtschaftlichkeitsgesichtspunkte zwingend berücksichtigen, was auch für die bereits angesprochenen Anreize gilt, da der Klimaschutz eine gesamtgesellschaftliche, und nicht eine gemeindliche Aufgabe allein ist und Haushaltsrecht hier den Rahmen absteckt. 

- Infrastruktur

Im Rahmen des haushalterisch Leistbaren müssen auch Straßen und Wasserversorgungssystem saniert werden. Dies erfolgt bereits sukzessive und unter Berücksichtigung von Synergieeffekten, zu denen auch die Fortführung des Breitbandausbaus gehört. Hemmschuh ist hier die Telekom, nachdem die Gemeinde überall dort, wo auf längere Strecken gegraben wird, Breitbandleerrohre verlegt, mit der Telekom trotz ausverhandelter Übernahmeverträge aber bislang keine Einigung über den Übernahmepreis erzielt werden konnte. 

- Ortsentwicklungskonzept

Es gibt bereits für den Ortskern ein Ortsentwicklungskonzept in Form einer Sanierungssatzung seit 2010!

Einerseits begründen alle vorgenannten Gesichtspunkte konkrete Vorgaben für die zukünftige Ortsentwicklung Wettstettens. Viele Problemlagen sind erkannt und sollen mittels der oben genannten Maßnahmen bereinigt werden.

Andererseits beinhaltet die  für den Bereich, der die Grundstücke an der Karlstraße im Süden über die Grundstücke entlang der alten Ingolstädter und Schelldorfer Straße im Osten, die Anliegergrundstücke an der Bräugasse bis fast zur Straße Am Berg und diejenigen an der Chrstian-Faber-Straße bis zur Karlstraße umfasst, bereits seit 2010 bestehendeSanierungssatzung einen Maßnahmenkatalog. 

Dieser  Satzung waren vorbereitende Untersuchungen des Regierungsbaumeisters Eberhard von Angerer vorausgegangen, die Gebäudezustand, Siedlungsstruktur,Grünstruktur mit Gewässer, Verkehr und Eigentumsverhältnisse analysierten und die Qualitäten wie auch Mängelfeststellten und im Einzelnen aufzählten. Auf dieser Basis wurden zur Behebung der städtebaulichen MIssstände Zielvorstellungen formuliert, beispielsweise

- Förderung und Erhalt der Nutzungsvielfalt - Wohnen, Handel und Dienstleistung, Handwerk, Landwirtschaft, Gemeinbedarfseinrichtungen,

- Erhalt und Neuansiedlung von Dienstleistungs- und Handelseinrichtungen, insbesondere von Läden für den täglichen Bedarf,

- gestalterische und funktionale Verbesserung von Straßen- und Platzräumen der in den Straßenraum wirkenden Flächen,

- Verbesserung des Ortsbildes durch Schließen von Baulücken,

- Sichtbarmachung des Bachlaufs,

- Schaffung bzw. Verbsserung öffentlicher Grünflächen,

- Reduzierung versiegelter Strukturen,

- Verbesserung der Erlebbarkeit des Manterinbaches,

- Umgestaltung unübersichtlicher Kreuzungs- und Einmündungsbereiche

- Verbesserung, Vernetzung und Ausbau des Fuß- und Radwegenetzes unter besonderer Berücksichtigung der Barrierefreiheit.

Abschließend wurde ein Maßnahmenkonzept erstellt, um diese Ziele auch zu erreichen.

Die zu diesem Zweck erlassene Sanierungssatzung bildet die rechtliche Grundlage, um die Maßnahmen zu ergreifen. 

Im Hinblick auf die Verbesserung der Erlebbarkeit des Manterinbaches beispielsweise wurde in der Folgezeit mit Fördermitteln des Staates zusammen mit dem Wasserwirtschatsamt ein Renaturierungskonzept für den Manterinbach erstellt.

Auch die Barrierefreiheit der öffentlichen Gebäude ist mittlerweile gegeben und auch weitere Ziele wurden erreicht bzw. sind auf dem Weg, erreicht zu werden.

Zur Erreichung aller Ziele ist aber unabdingbare Voraussetzung deren tatsächliche oder rechtliche Realisierbarkeit! 

So scheitern Maßnahmen oft am fehlenden Eigentum an den betroffenen Flächen.

Daher muss die Erreichbarkeit der Ziele weiter verfolgt werden. Dies dokumentiert die von den Freien Wählern Wettstetten und Echenzell vorgestellte Vision!